Photovoltaik auf dem eigenen Dach, ohne sie zu kaufen
Für Betriebe mit hohem Verbrauch im Raum Köln.
Ob das für Deinen Betrieb überhaupt in Frage kommt
Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen. Beide lassen sich vorab klären, die erste von Dir allein.
| Bedingung | Was das heißt |
|---|---|
| Rund 100.000 Kilowattstunden Verbrauch im Jahr | Die Zahl steht auf Deiner Jahresabrechnung |
| Ein Dach, das mindestens 30 Kilowatt Peak trägt | Das prüft ein technischer Leiter vor Ort |
Die beiden Zahlen messen Verschiedenes, und das wird oft verwechselt. Die 100.000 Kilowattstunden sind das, was Dein Betrieb verbraucht. Die 30 Kilowatt Peak sind die Größe der Anlage auf dem Dach. Eine Anlage dieser Größe erzeugt in unserer Gegend rund 28.000 Kilowattstunden im Jahr und deckt damit etwa ein Viertel Deines Verbrauchs.
Genau deshalb geht die Rechnung auf: Was die Anlage liefert, brauchst Du ohnehin selbst. Nichts davon muss ins Netz.
Welche Betriebe diese Schwelle erreichen
Weniger, als man denkt. Ich habe die üblichen Verbrauchskennzahlen nachgesehen, bevor ich irgendwem ein Gespräch anbiete.
- Eine gewöhnliche KFZ-Werkstatt liegt bei 20.000 bis 60.000 Kilowattstunden
- Eine Schreinerei rechnet mit etwa 6.000 Kilowattstunden je Mitarbeiter im Jahr, für 100.000 bräuchte sie rund siebzehn Leute
- Eine Veranstaltungshalle für tausend Personen kam auf gut 60.000
Erreicht wird die Schwelle meist erst dort, wo ein einzelner großer Verbraucher dazukommt: eine Lackiererei, eine Waschanlage, eine Kühlung im Dauerbetrieb, eine große beheizte Halle. Ein Betrieb mit zwei Lackierkabinen und 2.000 Quadratmetern liegt bei etwa 90.000 Kilowattstunden Strom.
Deshalb frage ich nach der Rechnung. Schick sie mir, dann sage ich Dir in zwei Sätzen, ob sich das Gespräch lohnt.
Wie es funktioniert
Die Anlage gehört Dir nicht. Sie gehört dem Betreiber, der sie baut, betreibt, wartet und pflegt. Das ist die ENBRO GmbH.
Du stellst Dein Dach zur Verfügung und bleibst dessen Eigentümer. Dafür beziehst Du den Strom, den die Anlage erzeugt, zu einem Preis, der über die gesamte Laufzeit feststeht. Was die Anlage nicht liefert, kommt weiter von Deinem regulären Anbieter.
Die Laufzeit beträgt zwanzig Jahre. Der Arbeitspreis richtet sich danach, wie viel Du selbst verbrauchst.
Ich selbst bin Vermittler und nicht Vertragspartner. Was ich bei Dir aufnehme, ist noch kein Vertrag.
In welcher Reihenfolge das abläuft
- Du schickst mir Deine Jahresabrechnung, ich sage Dir, ob Du die Schwelle erreichst.
- Ich nehme die Angaben auf und gebe sie weiter.
- Ein Techniker kommt zu Dir und sieht sich Dach und Anlage vor Ort an.
- Danach bekommst Du das Angebot und die Vertragsunterlagen für Deinen Fall.
Die Vertragsunterlagen gibt es erst nach Schritt 3. Vorher existiert kein Papier, das Deine Anlage und Dein Dach beschreibt, weil beides noch niemand gesehen hat. Wenn Dir jemand vor dem Vor-Ort-Termin einen fertigen Vertrag vorlegt, stimmt etwas nicht.
Was Dich die Anlage kostet
Nichts. Du kaufst sie nicht, Du least sie nicht, Du zahlst sie nicht ab. Planung, Montage, Wartung und Reparatur sind weder Deine Arbeit noch Deine Rechnung.
Was Du zahlst, ist der Strom, den die Anlage liefert. Strom zahlst Du ohnehin. Die Frage ist nur, an wen und zu welchem Preis.
Deshalb hängt alles an einer einzigen Zahl, und das ist der Arbeitspreis, den Du heute zahlst. Liegt er über dem aus dem Contracting, sparst Du vom ersten Monat an. Deshalb rechne ich gegen Deine Rechnung und nicht gegen einen Durchschnittswert. Wer Dir ohne Deine Abrechnung sagt, wie viel Du sparst, rät.
Der Preis steht zwanzig Jahre fest. Steigen die Strompreise, arbeitet das für Dich. Fallen sie unter Deinen Vertragspreis, arbeitet es gegen Dich. Das ist der Tausch.
Eine Kaufoption gibt es im Contracting nicht. Wenn Du eine Anlage kaufen willst, ist das ein anderes Produkt, und es fängt unterhalb dieser Größe an.
Was mit dem Dach passiert
Die Tragfähigkeit prüft ein technischer Leiter vor Ort. Bei einem Bitumendach wird nicht gebohrt, dann wird die Anlage ballastiert.
Schäden am Dach, die beim Bau oder Betrieb entstehen, gehen zu Lasten des Betreibers. Hagel trifft in aller Regel die Module und nicht das Dach; die setzt der Betreiber instand.
Über Stellflächen ist auch ein Carport möglich. Ob er trägt, entscheidet wie beim Dach die Statik.
Wenn sich etwas ändert
Verkaufst Du das Gebäude, übernimmt der Käufer entweder den Vertrag, oder es wird ein neuer geschlossen. Will er beides nicht, wird die Anlage zurückgebaut und das Dach wieder hergestellt.
Nach zwanzig Jahren wird abgebaut. Auf Wunsch kommt eine neue Anlage zu den dann geltenden Bedingungen.
Was wir vor der Unterschrift durchgehen
Was in Deinem Fall gilt, steht in Deinem Vertrag, und den bekommst Du nach dem Vor-Ort-Termin. Wir gehen ihn zusammen durch. Drei Punkte sehe ich mir dabei immer an:
- Ob die Anlage als Scheinbestandteil geregelt ist. Dann bleibt sie Eigentum des Betreibers und wird nicht Teil Deines Gebäudes, und die Eigentumsfrage ist geklärt, bevor sie sich stellt
- Ob Du eine Dienstbarkeit ins Grundbuch eintragen lassen sollst, und an welcher Stelle. Die steht dort auch dann noch, wenn Du das Gebäude verkaufst
- Was am Ende passiert, also Rückbau, Verlängerung oder Übernahme
Wenn Du etwas fragst, das ich nicht sicher weiß, hole ich die Antwort ein, statt sie zu erraten.
Wie es weitergeht
Schick mir Deine letzte Jahresabrechnung. Schreib dazu, was für ein Dach der Betrieb hat und ob Du weißt, ob es tragfähig ist.
Ich sage Dir dann, ob Du die Schwelle erreichst. Wenn nicht, sage ich das auch, und wir sehen uns stattdessen Deinen Tarif an.
Andere Branchen, die ich betreue, stehen in der Übersicht für Gewerbebetriebe.